Gewässerunterhaltung
Die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung finden in der Zeit vom 01. August 2024 bis 28. Februar 2025 statt. Wir bitten alle Anlieger, die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren und ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze oder andere Gegenstände aus dem Gewässerrandstreifen von 5,0 Metern zu entfernen.
Die vollständige Bekanntmachung für die Unterhaltungsarbeiten entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Link: Bekanntmachung Gewässerunterhaltung 2024/2025
Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen in den Gemeinden.
Die wichtigsten Informationen rund um die Gewässerunterhaltung finden Sie in unserem Flyer.